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║ 14. In dubio pro reo                                                ║
║ Freitag, 14. Januar 2005, 00:00                                eloi ║
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Ein Hamster, bar jeder Vernunft, aß eines sonnigen Mittwochs ein von der örtlichen Königin vergiftetes Stück Apfel und fiel daraufhin postwendend in Ohnmacht. Ein zufällig des Weges kommender Zwerg sah dies Unglück und zugleich sich selbst genötigt, diverse ihm bekannte Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten. Als dadurch das vergiftete Apfelstück aus des Hamsters Kehle flog und dabei eine Taube traf, welche benommen und völlig desorientiert gegen einen Baum flog und an dessen Stamm zerschellte, hustete der Hamster und kam langsam wieder zu sich, jedoch nicht mehr dazu, sich bei dem hilfeleistenden Zwerg zu bedanken, da dieser, als er den Hamster wieder zu sich kommen sah, seine Spitzhacke schulterte und das Weite suchte, um es der Königin zu bringen. Diese nahm, nicht ohne Dankbarkeit, Selbiges entgegen und erkundigte sich bei der Gelegenheit auch gleich nach der Befindlichkeit der anderen Zwerge.
Der Hamster unterdes begab sich, einer Eingebung folgend, gleich zur königlichen Residenz um sich sowohl wegen des Apfels zu beschweren, als auch, um sich nach seinem Retter zu erkundigen. Leider umsonst, denn es war Mittwoch und sowohl die Beschwerde- als auch die Informationsstelle der Königin hatte nur bis 12:00 Uhr geöffnet und es war bereits tiefster Nachmittag. Also nahm er zwei Blankoformulare und den nächsten Bus nach Hause, wo seine Frau mit einem erquickendem, alkoholischem Heißgetränk und einer Butterbrezel auf ihn wartete. Überglücklich ob des Hamsters Heimkehr kippten die Beiden dermaßen viel Alkohol, daß sie sich am nächsten Morgen nicht in der Lage sahen ihren arbeitnehmerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie wurden jedoch durch ungewöhnlich lautes und anhaltendes Haustürklingeln und -klopfen geweckt. Sich über diesen ungewöhnlichen Besuch wundernd (denn die Hamster hatten wegen ihres unverschämten Alkoholismus keine Freunde) ging die Frau mit einer schon fast optisch wahrnehmbaren Fahne zur Tür um diese zu öffnen, was ihr beim vierten Versuch auch gelang. Draußen stand ein Polizist mit einer toten Taube in der vorwurfsvoll erhoben rechten Hand.
Der Hamster wurde in einem späteren Verfahren wegen mangelnder Beweislage und dank der entlastenden Aussage des Zwerges freigesprochen.